Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang
Um sicherzugehen, dass sich alle ehrenamtlichen Verantwortlichen mit der Prävention sex. Gewalt auseinandersetzen und dem Thema in der Vorbereitung einer Maßnahme angemessen Raum gegeben wird, müssen alle eine sogenannte "Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang" unterzeichnen.
Mit der Unterschrift wird bekräftigt, dass wir uns für einen verlässlichen und sicheren Rahmen im Umgang miteinander einsetzen. Es wird außerdem bekräftigt, dass die in der Erklärung genannten Punkte wichtig sind und wir uns daran auch messen lassen.
Die Punkte in der Erklärung sind dabei so grundlegend und wichtig, dass die entsprechenden Regeln auch dann gültig sind, wenn die Erklärung nicht unterzeichnet wurde. Bei Verstoß ist also auch bei Unkenntnis der Verpflichtungserklärung zu reagieren und bei wiederholtem Verstoß Konsequenzen zu ziehen. Deswegen ist die Unterzeichnung lediglich ein symbolischer Akt und dennoch notwendig, um den Leitlinien der Deutschen Bischofkonferenz gerecht zu werden.
Wir verstehen dabei die Verpflichtungserklärung vor allem als pädagogisches Instrument, dass bei der Thematisierung angemessenen Umgangs miteinander helfen soll und sicherstellt, dass sich alle mit den Punkten der Erklärung ausreichend auseinandersetzen. Gleichzeitig ermöglicht es Leitungen auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen und trägt so zu einem verlässlichen Umgang miteinander bei.
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Dokument Verpflichtungserklärung: Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang
Dokument FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verpflichtungserklärung
WICHTIG!
Da es nicht darum geht "einfach nur unterschreiben zu lassen", sondern die inhaltliche Auseinandersetzung viel wichtiger ist, empfehlen wir die Erklärung methodisch einzuführen und den nötigen Raum zur Auseinandersetzung einzuräumen!
Methodische Vorschläge sind in der Arbeitshilfe „Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit“ zu finden.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex der Abteilung Jugend im Bistum Trier setzt klare Verhaltensregeln zur Sicherstellung fachlich adäquaten Nähe-Distanz-Verhätnisses und eines respektvollen Umgangs zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Kindern und Jugendlichen.
Fachstellen für Kinder- und Jugendpastoral
Offene Jugendhäuser in Trägerschaft des Bistums Trier
Jugendverbände der Diözese Trier
Abteilung 1.6 "Jugend" des Bischöflichen Generalvikariats Trier