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schützende Hände

Verpflichtungserklärung

& Verhaltenskodex

Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang

Um sicherzugehen, dass sich alle ehrenamtlichen Verantwortlichen mit der Prävention sex. Gewalt auseinandersetzen und dem Thema in der Vorbereitung einer Maßnahme angemessen Raum gegeben wird, müssen alle eine sogenannte "Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang" unterzeichnen.

Mit der Unterschrift wird bekräftigt, dass wir uns für einen verlässlichen und sicheren Rahmen im Umgang miteinander einsetzen. Es wird außerdem bekräftigt, dass die in der Erklärung genannten Punkte wichtig sind und wir uns daran auch messen lassen.

Die Punkte in der Erklärung sind dabei so grundlegend und wichtig, dass die entsprechenden Regeln auch dann gültig sind, wenn die Erklärung nicht unterzeichnet wurde. Bei Verstoß ist also auch bei Unkenntnis der Verpflichtungserklärung zu reagieren und bei wiederholtem Verstoß Konsequenzen zu ziehen. Deswegen ist die Unterzeichnung lediglich ein symbolischer Akt und dennoch notwendig, um den Leitlinien der Deutschen Bischofkonferenz gerecht zu werden.

Wir verstehen dabei die Verpflichtungserklärung vor allem als pädagogisches Instrument, dass bei der Thematisierung angemessenen Umgangs miteinander helfen soll und sicherstellt, dass sich alle mit den Punkten der Erklärung ausreichend auseinandersetzen. Gleichzeitig ermöglicht es Leitungen auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen und trägt so zu einem verlässlichen Umgang miteinander bei.


WICHTIG!

Da es nicht darum geht "einfach nur unterschreiben zu lassen", sondern die inhaltliche Auseinandersetzung viel wichtiger ist, empfehlen wir die Erklärung methodisch einzuführen und den nötigen Raum zur Auseinandersetzung einzuräumen!

Methodische Vorschläge sind in der Arbeitshilfe „Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit“ zu finden.


Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex der Abteilung Jugend im Bistum Trier setzt klare Verhaltensregeln zur Sicherstellung fachlich adäquaten Nähe-Distanz-Verhätnisses und eines respektvollen Umgangs zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Kindern und Jugendlichen.

Der Verhaltensodex gilt für alle hauptberuflichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden der Abteilung 1.6 "Jugend" im Bistum Trier:

Fachstellen für Kinder- und Jugendpastoral

Offene Jugendhäuser in Trägerschaft des Bistums Trier

Kirchen der Jugend

Jugendverbände der Diözese Trier

Abteilung 1.6 "Jugend" des Bischöflichen Generalvikariats Trier