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schützende Hände

Arbeitshilfen & Broschüren

Prävention sex. Gewalt

ÜBERSICHT

Begriffsklärung in der Prävention sex. Gewalt im Bistum Trier

"Verpflichtungserklärung", "Verhaltenskodex" oder "Selbstauskunft"? Es gibt in der institutionellen Prävention die unterschiedlichsten Begriffe und je nach Einrichtung und Organisation werden diese auch noch verschieden eingesetzt. Hier finden sich die wichtigsten Begriffe für die Prävention im Bistum Trier erklärt.

Download:  "Begriffsklärung in der Prävention sex. Gewalt im Bistum Trier"


ARBEITSHILFE

„Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit“

Diese ausführliche (112 Seiten) Arbeitshilfe enthält jede Mende Methodenvorschläge und alle erdenklichen inhaltlichen Materialien und Informationen zu Kinderrechten, Schulung von Leitungsteams, tolle Wimmelbilder, verschiedene Checklisten, Methoden zur Verpflichtungserklärung, Ideen zum Verbesserungsmanagement, zur Elternarbeit und eine umfangreiche Materialsammlung. Sie wurde von den Fachstelle für Kinder-- und Jugendpastoral in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz entwickelt herausgegeben.

Vorlage waren die Materialien des Kirchlichen Jugendamtes der Diözese Freiburg.

Download:"Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit"


BROSCHÜRE des BDKJ

"Schutz von Kindern und Jugendlichen"

Der BDKJ Trier hat eine tolle Broschüre in der sich, neben den zuständigen Ansprechpartner_innen des BDKJ, alle möglichen weiteren Anlaufstellen und nützliche Links finden lassen.

Download: "Schutz von Kindern und Jugendlichen"


BROSCHÜRE

"Kinder Schützen"

Die Abteilung Jugend hat diese Broschüre zum Thema Kindeswohl(gefährdung) gezielt als Information für (ehrenamtliche) Gruppenleiterinng und Gruppenleiter herausgebracht. Darin sind in übersichtlicher Weise die Grundlagen zum Kindeswohl, der Kindeswohlgefährdung und zu sexualisierter Gewalt aufgeführt.

Download: "Kinder schützen"


ARBEITSHILFE

"Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche nach dem Bundeskinderschutzgesetz"

In der Arbeitshilfe, die sich an ehrenamtliche Tätige in der katholischen Jugend(verbands)arbeit richtet, sind alle wichtigen Infos zur Umsetzung des Gesetzes zu finden.

Neben genauen Erklärungen bzgl. des Gesetzes sind auch die Rahmen- bzw. Trägervereinbarungen mit den Landesjugendämtern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland enthalten. Ebenso enthalten sind der Ablauf zur Entscheidung für wen eine Vorbestrafung ausgeschlossen werden muss und der Ablauf zur Nutzung der Dienste des kirchlichen Notars. Letzterer ermöglicht Verantwortlichen vor Ort die entscheidenden Informationen zu den Führungszeugnissen zu erhalten, ohne diese persönlich einsehen zu müssen.

Download:
"Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche nach dem Bundeskinderschutzgesetz"

 


Fragen und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden

Verdacht auf sexuellen Missbrauch in einer Einrichtung - Was ist zu tun?

Wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Kindern oder Jugendlichen innerhalb einer Einrichtung (z. B. Kindertagesstätte, Schule, Verein) gibt, ist immer auch an die Einschaltung von Polizei und/oder Staatsanwaltschaft zu denken. Ob, wann und wie dies geschehen soll, beschreiben die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, Herausgegeben vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Download: "Fragen und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden"

Wichtig: Ehrenamtliche Mitarbeitende in unseren Bezügen sollten sich mit Vermutungen und Hinweisen an hauptberuflich Mitarbeitende wenden, denn die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden kann von ehrenamtlich mitarbeitenden nicht erwartet werden. Auskunft, an wen man sich jeweils wenden könnte gibt es auch bei uns in der Fachstelle - einfach melden. Dennoch kann es hilfreich sein, diese Arbeitshilfe zu kennen.